Als Anlieger kein Vorkaufsrecht?

Unsere Stadt hatte drei Weiden öffentlich zum Kauf angeboten. Ich habe schriftlich Angebote gemacht und war am Ende bei allen drei Flächen der Höchstbietende. Nach Wochen fragte ich bei der Stadt nach. Doch es hieß, man habe einen Vollerwerbslandwirt bevorzugt. Er hätte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Als Anlieger hätte ich auch gern gekauft.

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es einem Eigentümer, sein Grundstück an denjenigen zu verkaufen, den er als Käufer haben will. Soweit die Stadt als Verkäufer das Grundstück öffentlich zum Kauf angeboten hat, entsteht daraus für den Höchstbietenden noch kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Sollte sich die Stadt aber gleichwohl in der Art und Weise gebunden haben, dass der Höchstbietende den Zuschlag erhalten soll, steht ein solches, wie jedes Grundstücksgeschäft, unter dem Vorbehalt der Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG).

Nach § 2 GrdstVG bedarf jede Veräußerung eines Grundstücks der Genehmigung. Bei der Beteiligung einer Gemeinde an der Veräußerung besteht ein Genehmigungszwang nur dann, wenn durch einen Bauleitplan nachgewiesen wurde, dass das Grundstück für andere als land- oder forstwirtschaftliche Zwecke vorgesehen...