Abwasserbefund zur Wasserbehörde?

Eine Firma wartet einmal pro Jahr unsere vollbiologische Kleinkläranlage. Dabei wird am Ablauf auch eine Wasserprobe gezogen. Müssen wir eine Kopie des Laborbefundes an den Kreis (Untere Wasserbehörde) weiterleiten? Wer legt fest, auf welche Stoffe das gereinigte Abwasser untersucht werden muss?

Vollbiologische technische Anlagen sind in der Regel über das Deutsche Institut für Bauordnung in Berlin zugelassen. Zur Zulassung werden vom Hersteller Betriebsanweisungen vorgelegt, in denen der Betrieb der Anlage und auch die Wartung geregelt sind. Hier werden insbesondere die Wasserparameter festgelegt, welche zur Wartung der Anlage im Labor oder vor Ort zu bestimmen sind. Vor dem...