400-€-Job: Lohn an Feiertagen?

Ich arbeite als Aushilfe (400-Euro-Job) in einer Metzgerei, und zwar jeweils montags und donnerstags. Wenn montags oder donnerstags Feiertage sind, kann ich dann trotzdem Lohn fordern? Oder gilt für 400-Euro-Jobs etwas anderes? Mein Arbeitgeber hat bisher nichts gezahlt.

Sie sprechen einen wichtigen Sachverhalt an, der im Arbeitsrecht bislang recht wenig bekannt ist. Minijobber sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Sie haben die gleichen Rechte wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Der Unterschied zu normalen Arbeitsverhältnissen liegt lediglich in der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Minijobs. Nur insoweit gelten Son­derregelungen. Das Verbot der Diskri­minierung oder Schlechterbehandlung von Teilzeitkräften, zu denen...