Für die Rapsabrechnung der Parameter wird in Deutschland nach den "Ölmühlenbedingungen" abgerechnet, die es allerdings faktisch seit 20 Jahren nicht mehr gibt. Grundsätzlich besteht heute bei der Rapsabrechnung Vertragsfreiheit, das heißt, jede Ölmühle hat ihre eigenen "Ölmühlenbedingungen".
Als Standardqualität für Raps gilt: Ölgehalt 40 %, Besatz 2 % und Wasser 9 %. Für Abweichungen von der Standardqualität werden in der Regel Preiszuschläge oder Preisabschläge berechnet. Für einen Wassergehalt (Feuchtigkeit) von 6 bis 8,9 % wird mit einem Preiszuschlag im Verhältnis 0,5 : 1 gerechnet (0,5 % Preiszuschlag je 1 Prozentpunkt Feuchtigkeit unter Standard).
Für die Schwundberechnung wird meist die Basisfeuchte bei 8,5 % angesetzt, also 0,5 Prozentpunkte unter dem Standardwert, weil die Trocknung nicht punktgenau abgebrochen werden kann und deshalb etwas weiter getrocknet werden muss, um auf der sicheren Seite zu sein.
Berechnung des Trocknungsschwunds (in % des Gewichts der Lieferung): Anfangsfeuchte (gelieferte Ware) in % minus Trocknungsendfeuchte in % mal Faktor 1,2 ergibt den Trocknungsschwund.
Beispiel: (10,5 % – 8,5 %) x 1,2 = 2,4 (% des Gewichts der Lieferung).
Generell gilt bei der Anlieferung von Getreide oder Ölsaaten beim örtlichen Landhändler oder bei der Genossenschaft: Die Ware wird gewogen und es werden Feuchtigkeit sowie Besatz festgestellt. Diese Daten werden in Form eines Lieferscheins verbucht. Unterschreiben Sie den Lieferschein, erkennen Sie damit in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die Annahmebedingungen an.
Hat der Landhandel bzw. die Genossenschaft in diesen Bedingungen die konkreten Modalitäten Ihrer Abrechnung hinterlegt (und somit den Schwundabzug), haben Sie diese mit Ihrer Unterschrift auf dem Lieferschein akzeptiert.
Sind die Abrechnungsbedingungen nicht in dieser konkreten Formulierung enthalten, müssen Sie den 1%igen Schwundabzug auch nicht akzeptieren. In Abhängigkeit von der angelieferten Menge sollte man sich aber über die vergleichsweise geringe Höhe des Streitwertes bewusst sein und versuchen, sich gütlich zu einigen.
Für das kommende Jahr empfiehlt es sich, die Verkaufsbedingungen im Vorfeld mit der Genossenschaft zu vereinbaren.