Schwundabzug berechtigt?

Meine diesjährige Rapsernte habe ich an einen örtlichen Erfasser geliefert. Das Anlieferungsgewicht wurde auf der Waage des Erfassers festgestellt und eine Probe gezogen. Die Analysenwerte der Probe betrugen 0,14 % Besatz, 6,5 % Feuchte und 44,1 % Ölgehalt. Bei der Abrechnung wurde pauschal 1 % Schwund vom Anlieferungsgewicht abgezogen. Muss ich den pauschalen Abzug für Schwund hinnehmen?

Für die Rapsabrechnung der Parameter wird in Deutschland nach den "Ölmühlenbedingungen" abgerechnet, die es allerdings faktisch seit 20 Jahren nicht mehr gibt. Grundsätzlich besteht heute bei der Rapsabrechnung Vertragsfreiheit, das heißt, jede Ölmühle hat ihre eigenen "Ölmühlenbedingungen".

Als Standardqualität für Raps gilt: Ölgehalt 40 %, Besatz 2 % und Wasser 9 %. Für Abweichungen von der Standardqualität werden in der Regel Preiszuschläge oder Preisabschläge berechnet. Für einen Wassergehalt (Feuchtigkeit) von 6 bis 8,9 % wird mit einem Preiszuschlag im Verhältnis 0,5 : 1 gerechnet (0,5 % Preiszuschlag je 1 Prozentpunkt Feuchtigkeit unter Standard).

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