Bei dem auf Ihren Bildern abgebildeten Unkraut handelt es sich um den Beinwell (Symphytum officinale). Er zählt zu den Borretschgewächsen. Das ausdauernde, krautige, tiefwurzelnde bodenständige Unkraut kommt verstärkt auf feuchten, nährstoffreichen Böden vor. Die Ausbreitung erfolgt hauptsächlich durch den Samen. Eine vegetative Vermehrung ist in geringem Ausmaß aber auch möglich. Die bis zu 1 m hoch werdende Pflanze kann mit einer gelblich weißen, rotvioletten oder violetten Blüte vorkommen. Das Unkraut enthält Alkaloide und Gerbstoffe und wird vom Vieh weder grün noch als Heu gefressen.
Ein „Zurückdrängen“ ist auf feuchten Standorten durch Entwässerung und Kalkung möglich. Ein mehrmaliger Schnitt (Erschöpfung der Pflanze) und mehrfaches Walzen führen auch zu einer Dezimierung. Eine chemische Bekämpfung dieses Platzräubers ist mit dem Grünlandherbizid Simplex möglich. Die Aufwandmenge beträgt 2 l/ha (bei der Anwendung mit der Rückenspritze 1%ige Lösung = 0,1 l Simplex/10 l Wasser). Die Anwendung sollte etwa drei bis vier Wochen nach einem Schnitt erfolgen, da sich dann alle Unkrautpflanzen im gleichen Wachstumsstadium befinden. Da dieses Herbizid auch erwünschte Kräuter dezimiert, sollten nur die betroffenen Bereiche behandelt werden.
Vor dem Einsatz von Simplex ist aber zu überprüfen, ob alle Auflagen und Bestimmungen des Präparates eingehalten werden können. Kann Simplex nicht eingesetzt werden, so besteht als weitere Möglichkeit die Anwendung der Herbizidmischung bestehend aus Ranger und Harmony SX. Für die Rückenspritze wäre dies Ranger (0,1 l/10 l Wasser) plus Harmony SX (1,5 g/10 l Wasser). Die Behandlung sollte bei möglichst wüchsiger Witterung im Rosettenstadium des Beinwells erfolgen, um eine möglichst hohe Wirkstoffaufnahme zu gewährleisten. Gegebenenfalls lässt sich die Wirkstoffaufnahme über die rauhaarigen Blätter durch Zugabe eines Additivs wie zum Beispiel Break Thrue (10 ml/10 l Wasser) zur Spritzlösung unterstützen. Die Wartezeiten beim Simplex und Ranger betragen sieben Tage und beim Harmony SX 14 Tage.
Die durch die Herbizidanwendung entstandenen Narbenlücken sind mit einer geeigneten qualitätsgesicherten Nachsaatmischung nachzusäen.
(Folge 34-2020)