Vom 26. November 2015 an ist der bundeseinheitliche Sachkundenachweis im Scheckkartenformat für alle, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, Pflicht. Schätzungen der Landwirtschaftskammer NRW zufolge, wird sich die Zahl der sachkundigen Antragsteller auf insgesamt 150.000 belaufen – bezogen auf die Berufsgruppen Landwirtschaft, Gartenbau, Anbauberatung und Verkaufssachkunde.
Seit Januar dieses Jahres liegen allerdings erst 26.000 Anträge vor – hauptsächlich in Schriftform. Davon ist knapp die Hälfte im System erfasst. 6.000 Sachkundenachweise wurden verschickt. Die zwischenzeitliche Umstellung des Antragsverfahrens auf eine Online-Datenbank führt zu einer Verkürzung von Wartezeiten. Bislang liegen 500 Online-Anträge vor. Alle Anträge, die bis jetzt gestellt wurden, werden bis Ende 2014 beschieden sein.
Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies zügig tun. Da 80 % der Anträge noch fehlen, kann es sonst zu einer Verlängerung der Wartezeit kommen und der Sachkundenachweis nicht rechtzeitig zugeschickt werden. Besitzt ein Landwirt keinen Sachkundenachweis, gilt er trotz Ausbildung als nicht mehr sachkundig. Das bedeutet, er darf keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen und einsetzen.
Die Antragsfrist auf Ausstellung des Sachkundenachweises endet am 26. Mai 2015. Wer diese Frist verpasst, muss eine neue Sachkundeprüfung ablegen. Für diejenigen, die ihre Ausbildung nach dem 14. Februar 2012 abgeschlossen haben, gelten abweichende Regelungen. Die Antragstellung muss in diesem Fall vor Aufnahme einer sachkundepflichtigen Tätigkeit erfolgen.
Antragsteller können ihre Daten sowie eingescannte Ausbildungsnachweise und Zeugnisse selbst unter www.pflanzenschutz-skn.de in eine Datenbank einstellen. Alternativ kann der Online-Antrag ausgefüllt und die Kopie des Ausbildungsnachweises mit einem aus der Datenbank vorgefertigten Schreiben postalisch nachgesendet werden.
Nach Eingang der Gebühr von 40 € wird der Sachkundenachweis in Form eines Bescheides zugeschickt.
Weitere Infos: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/sachkundenachweis.htm .