Pflanzenschutzsachkunde: Kein Nachweis?

Um weiterhin Pflanzenschutzmittel einsetzen zu können, habe ich an einer Fortbildung teilgenommen. Wegen eines wichtigen Termins musste ich die Veranstaltung rund 15 Minuten früher verlassen. Nun verweigert mir die Landwirtschaftskammer den Sachkundenachweis. Ist dieses Vorgehen nicht etwas kleinlich?

Die am 14. Februar 2013 in Kraft getretene novellierte Fassung des PflanzenSchG fordert in § 9 (4), dass sachkundige Personen jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde, das ist in NRW der Pflanzenschutzdienst, anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weiter wird durch die am 6. Juli 2013 in Kraft getretene Sachkunde-Verordnung in § 7 detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Pflanzenschutzdienst diese...