Ihre Genossenschaft verhält sich rechtens, da seit dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel nur nach Vorlage des Sachkundenachweises an Landwirte abgegeben werden dürfen.
Um einen Sachkundenachweis zu erhalten, müssen Sie zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen und mit entsprechenden Bescheinigungen nachweisen: Berufsabschluss als Landwirt, Besuch einer anerkannten Fortbildung. Den Antrag stellen Sie beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer, dieses muss online geschehen.
Sie sollten mit folgenden Kosten rechnen:
- Sachkundenachweis (Scheckkarte) 46 €,
- Fortbildungen variieren nach Anbieter (in Verbindung mit den Kreispflanzenschutztagen) 35 €,
- Teilnahmebescheinigung 23 €.
www.pflanzenschutz-skn.de
www.landwirtschaftskammer.de