Nicht ohne Sachkundenachweis

Bisher habe ich es versäumt, den Sachkundenachweis für den Pflanzenschutz bei der Landwirtschaftskammer zu beantragen. Dies möchte ich jetzt nachholen. Meine Ausbildung zum Landwirt habe ich bereits im Jahr 2001 abgeschlossen. Ich bin also „Altsachkundiger“. Ist es möglich, den Sachkundenachweis noch zu beantragen? Welche Regeln gelten bezüglich der Fortbildungen?

Das Pflanzenschutzrecht fordert seit dem 26. November 2015 von jedem Sachkundigen, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, über Pflanzenschutz berät, Auszubildende beaufsichtigt oder Pflanzenschutzmittel abgibt, einen Sachkundenachweis im Kartenformat, der einmal beantragt werden muss und kein Ablaufdatum hat. Außerdem ist regelmäßig wiederkehrend, innerhalb von Dreijahreszeiträumen, eine Teilnahme an anerkannten Sachkundefortbildungen notwendig.

Sogenannte Altsachkundige, die am 14. Februar 2012 sachkundig waren, konnten bis zum 26. Mai. 2015 ihre nach altem Recht erworbenen Berechtigungen 1 : 1 in neues Recht überführen und damit den Besitzstand aus dem alten Recht wahren. Ausgebildete und studierte...