Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Ich bin Landwirt und damit sachkundig. Darf meine Frau (nicht sachkundig) in meinem Auftrag Pflanzenschutzmittel von der Genossenschaft abholen? Wie sieht es aus, wenn ein Landwirt mit Sachkundenachweis, aber ohne nachgewiesene Fortbildung die Mittel abholt?

Mittel, die für die berufliche Anwendung zugelassen sind, dürfen nur an Sachkundige abgegeben werden. Das ist im Pflanzenschutzgesetz in § 23 geregelt. Den Sachkundenachweis muss der Abgeber (Genossenschaft) in geeigneter Weise kontrollieren. Zurzeit ist das noch die berufliche Qualifikation, ab dem 26. November 2015 dann die Sachkundekarte.

Da die Mittel in dem...