Höhere Anteile an Löwenzahn auf Pferdeweiden haben meistens ihren Ursprung darin, dass sich wertvolle Futtergräser infolge von Bodenschadverdichtung, aber auch Trockenheit und Nährstoffmangel zurückziehen. Durch die Auflockerung der Narbe werden besonders bei der im Frühjahr weit verbreiteten Trockenheit die tief wurzelnden Pflanzen wie Ampfer, Löwenzahn und Distel gefördert, die sich dann bei abnehmender Konkurrenz der Altnarbe ausbreiten können.
Speziell der Löwenzahn zählt allerdings zu den wertvollen Grünlandkräutern, die einen sehr hohen Mineralstoff- und Vitamingehalt aufweisen und die das Vieh gern frisst. Daher sind höhere Ertragsanteile im Grünland durchaus tolerabel. Der Anteil des Löwenzahns wird häufig überschätzt, weshalb ein Ausmaß von 80 % nur bei sehr schlechtem Weidemanagement erreicht wird.
Als Empfehlung sollten zunächst die Bodenuntersuchungen der Weide auf den pH-Wert sowie die Grundnährstoffe geprüft und ggf. eine Angleichung auf die Versorgungsstufe C angestrebt werden. Des Weiteren ist es zweckmäßig, möglichst umgehend die offensichtlich großen Narbenlücken mit einer Nachsaatmischung für Pferdeweiden (QSM-GP5) mit 15 bis 20 kg/ha nachzusäen. Dies ist mit einer Schlitzdrillmaschine bei kurzem Grünlandbestand (ggf. vorher einen Reinigungsschnitt vornehmen) am sinnvollsten.
Unter Normalbedingungen entwickeln die jungen Gräser bei entsprechender Pflege und Düngung dann genügend Konkurrenz, dass sich Löwenzahn von allein zurückzieht. Sollten sich Ihre geschätzten 80 % Ertragsanteile an Löwenzahn tatsächlich bestätigen, ist eine begleitende Behandlung erforderlich. Während sich nach der Nachsaat die jungen Pflanzen etablieren, treibt auch wieder der Löwenzahn aus und sollte im Vollrosettenstadium dann mit einem selektiven, gräserverträglichen Herbizid (Ranger mit reduzierter Aufwandmenge 1,2 l/ha) behandelt werden. Beim Absterbeprozess des Löwenzahns sind die jungen Gräser bereits etabliert und somit wird eine Spontanbegrünung mit weiteren Unkräutern reduziert. Die Wartezeit bis zur nächsten Nutzung beträgt 14 Tage.
(Folge 17-2018)