Wildschaden auf Bio-Grünland

Wir betreiben Bio-Landwirtschaft. Im Grünland haben Wildschweine umfangreich Schäden angerichtet. Wir haben den Jagdpächter informiert, dass wir von ihm eine Wiederherstellung der Flächen wünschen – verbunden mit dem Hinweis, dass er nur Saatgut aus biologischer Erzeugung verwenden darf und wir einen entsprechenden Nachweis bräuchten. Darüber war er nicht erfreut. Wie ist die Rechtslage?

Gegenüber dem Jagdpächter besteht der Anspruch auf Wildschadenersatz, wenn der Jagdpächter die Ersatzverpflichtung laut Jagdpachtvertrag übernommen hat.

Weiterhin ist Voraussetzung, dass der Wildschaden fristgemäß beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet worden ist und das sogenannte Vorverfahren in Wildschadensangelegenheit ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Das Vorverfahren endet in NRW...