Aufgrund der Trockenheit des vergangenen Jahres waren Neu- und Nachsaaten insbesondere auf leichten Standorten nur schwer auf Grünland zu etablieren. Herrschen ohnehin bereits große Lücken vor, besteht immer das Risiko einer mehr oder weniger starken Verunkrautung. Vor allem unter trockenen Bedingungen entwickeln sich typische Begleitunkräuter auf dem Grünland wie Vogelmiere, Rote Taubnessel oder Hirtentäschel schneller als die jungen Nachsaaten.
Im vorliegenden Fall ist es möglich, dass die strengen Fröste im Februar und März die zunächst gut aufgelaufene Nachsaat stark geschädigt haben. Das schwächt die Konkurrenzkraft der Nachsaaten zusätzlich. Zudem haben Vogelmiere oder Rote Taubnessel einen früheren Vegetationsbeginn als die Gräser. So dominieren die sich teppichartig verbreitenden Unkräuter die nachgesäten Gräser.
Konventionell wirtschaftenden Betrieben ist dann eine Flächenbehandlung mit einem Herbizid zu empfehlen. Der Wirkstoff Fluroxypyr bekämpft Vogelmiere sehr gut. Als Herbizide mit diesem Wirkstoff solo stehen im Grünland Lodin und Taipan zur Verfügung. Steht die Behandlung von Vogelmiere im Vordergrund, reicht bei der Anwendung von „Lodin“ eine einmalige Aufwandmenge von 0,8 bis 1,0 l/ha. Tritt zusätzlich viel Ampfer auf, dann sollte die Aufwandmenge auf 1,8 bis 2,0 l/ha erhöht werden (ggf. Splitting 2 x 1,0 l/ha). Bei „Taipan“ liegt die Aufwandmenge bei 1,8 l/ha. Gräser vertragen die genannten Herbizide sehr gut, sodass auch junge Nachsaaten eine Anwendung problemlos überstehen.
Steht der im vergangenen Herbst nachgesäte Bestand sehr lückig, sollte vor oder nach dem Herbizideinsatz noch einmal nachgesät werden. Dafür ist ein Striegel jedoch weniger geeignet. Eine Durchsaat mit einer Direktsämaschine, wie Vredo oder Köckerling, wäre sinnvoller. Bei sehr hohen Lückenanteilen sollte die Nachsaatmenge 20 bis 25 kg/ha betragen. Besteht Futterengpass, sodass auf der nachgesäten Fläche relativ kurzfristig ein hoher Ertrag realisiert werden soll, können in diesem Fall, aber auch nur dann, zusätzlich zu der Grünlandnachsaat auch möglichst frühe Sorten von Einjährigem Weidelgras (12 bis 15 kg/ha) mit eingesät werden. Die Einsaat von Sommergetreide, wie zum Beispiel Hafer als Deckfrucht zur kurzfristigen Generierung höherer Futtermengen, ist nach dem Förderrecht auf dem Dauergrünland nicht zulässig.
Sind die Böden derzeit noch sehr „puffig“, sollte nach der Nachsaat die Fläche mit Ringel- oder Prismenwalzen rückverdichtet werden. Das verbessert nicht nur den Bodenschluss, sondern schädigt die Vogelmiere zusätzlich mechanisch.
(Folge 26-2021)