Der Verkauf von Wiesengras sollte zumindest die entstandenen Kosten decken. Diese werden wesentlich durch die variablen Kosten, die Kosten der Arbeitserledigung sowie der Flächenpacht bzw. bei Eigentumsflächen durch einen Pachtansatz bestimmt. Darüber hinaus sollten Sie auch flächengebundene Festkosten berücksichtigen. Anteilig kann die gewährte, entkoppelte Betriebsprämie gegengerechnet werden.
Auf Standorten mittlerer Qualität können Futterbauer mit einem Jahresertrag von etwa 80 dt/ha Trockenmasse (TM) kalkulieren. Der Verkauf von drei Schnitten deckt nahezu den gesamten Jahresaufwuchs ab. Der hierfür erforderliche Düngeraufwand beläuft sich auf 500 bis 600 €/ha, wobei sich bei organischer Düngung andere Werte ergeben können. Für Nachsaat und Pflanzenschutz sollten Verkäufer mit etwa 50 € rechnen. Die Höhe des zweiten Kostenblocks für die Wiesenpflege und das Düngerstreuen kann aus den Erfahrungssätzen für Maschinenring-Arbeiten für Landwirte abgeleitet werden. Danach errechnen sich Gesamtkosten für die Arbeitserledigung von etwa 150 €/ha.
Die Flächenkosten für Grünland über eine zu zahlende Pacht bzw. bei Eigentumsflächen über einen Pachtansatz sind regional sehr unterschiedlich. Wir nehmen hier einen Wert von 350 €/ha an. Die flächengebundenen Festkosten für die Berufsgenossenschaft, Kammerumlage usw. können Sie mit etwa 100 € veranschlagen. Mit rund 250 € kann die entkoppelte Betriebsprämie gegengerechnet werden, sodass eine Vergütung von 900 bis 1000 €/ha die anfallenden Kosten deckt. Berücksichtigen wir in der Rechnung noch die Feldverluste, kommen wir auf einen Mindesterlös von 11,25 € bis 12,50 €/dt TM bzw. 4,00 bis 4,40 €/dt Anwelksilage. Ob Sie über den Markt tatsächlich eine volle Kostendeckung erzielen können, werden Angebot und Nachfrage zeigen.
(Folge 21-2021)