Sie sollten dem Pächter eine Kündigung über die Pachtfläche zukommen lassen. Als Nachweis für den Eingang der Kündigung raten wir Ihnen, am besten ein Faxgerät zu benutzen, zusätzlich ein Einschreiben mit Rückschein an den Pächter zu senden. Sollte auf der Hofstelle des Pächters niemand mehr anzutreffen sein, der dieses Einschreiben entgegennimmt, können Sie die Kündigung auch per Gerichtsvollzieher zustellen. Es ist nicht notwendig, dass der Pächter Kenntnis von der Kündigung nimmt. Es reicht, wenn die Kündigung in seinen Herrschaftsbereich gelangt und Sie nachweisen können, dass dies auch erfolgt ist.
Nach Zustellung der fristlosen Kündigung wegen Nichtzahlung der Pacht können Sie die Fläche ungehindert einem anderen Pächter zur Verfügung stellen. Wir gehen dabei davon aus, dass der untergetauchte Pächter die Fläche auch in Zukunft nicht mehr bewirtschaften will. Schalten Sie den Landwirtschaftlichen Kreisverband oder einen Rechtsanwalt ein, falls es weitere Probleme gibt.