Unkraut wird nicht bekämpft

Unser Nachbar weigert sich, das giftige Jakobskreuzkraut auf seinen Flächen zu bekämpfen. Er hat bereits im vergangenen Jahr mehrere Pflanzen aussamen lassen. Wir bemerken ein vermehrtes Aufkommen in unseren Weiden. Was können wir tun?

Gegenüber Ihrem Nachbarn könnte Ihnen ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB zustehen. Danach kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen, wenn das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt wird. Allerdings ist nach der Rechtsprechung der Tatbestand des § 1004 BGB grundsätzlich dann nicht erfüllt, wenn von einem Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, die ausschließlich auf Naturkräfte...