Gerade bei der Herbst- und Winterweidehaltung gibt es auf der Weidefläche problematische Bereiche, die besonders stark frequentiert und zertreten werden. Dies sind in erster Linie die Bereiche des Gattertores und natürlich die Futterraufen und Tränkestellen. Hier kommt es besonders unter feuchten Bodenbedingungen zu folgenden Störungen und Effekten:
- Bodenverdichtungen in 10 bis 20 cm Tiefe,
- gestörte Wasserinfiltration,
- Störung des Luft-Wasser-Haushaltes,
- Störung der biologischen Bodenaktivität,
- wirkt wachstumshemmend und ertragsmindernd,
- direkte Schädigung der Narbe von 75 bis 100 %.
Der Flächenanteil, der bei Herbst- und Winterweide mehr oder weniger starke Narbenschäden aufweist, kann 10 bis 20 % betragen.
Wenn der Weide in der darauffolgenden Vegetationszeit wieder Zeit zur Regeneration gegeben wird, kommt es häufig in diesen verdichteten Bereichen zu einer Veränderung bzw. Anpassung der botanischen Zusammensetzung. Insbesondere trittunempfindliche Arten wie Kriechender Hahnenfuß, Breitwegerich, Gänseblümchen, Vogelknöterich, Gänsefingerkraut, Strahlenlose Kamille, Jährige Rispe oder Weißklee treten dann in „Trittrasengesellschaften“ auf. Diese Arten sind weder ertragreich noch futterbaulich wertvoll.
Grundsätzlich lässt sich die Grasnarbe in diesen stark geschädigten Teilbereichen wieder neu aufbauen und mit wertvollen Futtergräsern ansäen. Da Bodenverdichtungen bis in 20 cm Tiefe hineinreichen, kann eine Bodenlockerung z. B. mit einem Grubber bis in diese Tiefe hilfreich sein (ggf. vorher Spatendiagnose). Der Boden sollte aber im Untergrund trocken sein. Anschließend erfolgt eine Saatbettbereitung und Einebnung der Flächen mit einer Kreiselegge oder Bodenfräse mit anschließender Neuansaat. Das Überfahren solcher zertretenen Bereiche mit einer Wiesenschleppe oder dem Grünlandstriegel erzielt nicht den erwünschten Einebnungs- und Lockerungseffekt. Je nachdem, ob die Fläche wieder als Weide oder als Schnittgrünland (extensives oder intensives) genutzt werden soll, bieten sich unterschiedliche Ansaatmischungen an.
Soll weiterhin eine Beweidung stattfinden, eignen sich die Standardmischungen G II oder die Nachsaatmischung G V.
Wenn Weiden jedes Jahr als reine Standweiden bis in den Winter hinein dienen und Tränken und Futterraufen immer an derselben Stelle stehen, werden diese Bereiche ganzjährig zertreten ohne wieder regenerieren zu können. Unter dieser Prämisse haben Nachsaaten, auch mit vermeintlich robusten, rasenbildenden Arten wie Deutsches Weidelgras und Wiesenrispe oder Teilneusaaten mit diesen Arten, kaum eine Chance, sich zu etablieren.
Der Pächter muss spätestens mit dem Auslaufen der Pacht die Fläche wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Pächter überführen. Inwieweit der Pächter eine wiederkehrende Erneuerung geschädigter Grasnarbenbereiche während der Pachtzeit durchzuführen hat, hängt von der Ausgestaltung und Vereinbarung des Pachtvertrages ab.
(Folge 13-2018)