Pächter lässt Weiden verbuschen

Mein Pächter wirtschaftet seit einigen Jahren extensiv, seitdem kommen die Rinder erst ab August bzw. im September auf die Weiden. Diese verbuschen immer mehr etwa mit Birke und Ginster. Muss ich das dulden? Wie muss er die Flächen bei Vertragsende zurückgeben?

Nein, die Verbuschung müssen Sie nicht dulden. Nach § 586 BGB ist der Pächter verpflichtet, während der Pachtzeit die Flächen ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Nach § 596 BGB muss er die Flächen bei Pachtende im Zustand einer fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zurückgeben.Der Begriff der „ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung“ ist nicht ganz eindeutig....