Ihr Pächter ist trotz der anhaltenden Trockenheit verpflichtet, Ihnen das Grünland zum 31. Dezember 2018 in einem normalen „grünen“ Pflegezustand zurückzugeben. Das Risiko der schlechten Witterung trägt der Pächter. Abzuwarten bleibt, wie sich das Wetter in den kommenden Wochen entwickelt. Ob eine Neueinsaat erforderlich ist, wird sich möglicherweise erst im Laufe des Herbstes zeigen. Denkbar ist auch, dass sich die Grünlandnarbe bei Niederschlägen von allein wieder erholt.
Weisen Sie Ihren Pächter darauf hin, dass er die Fläche eventuell neu einsäen muss. Unterlässt er die erforderliche Nachsaat, könnte er sich schadenersatzpflichtig machen. Er müsste Ihnen dann die Kosten für eine Neueinsaat im Frühjahr 2019 ersetzen.
(Folge 38-2018)