Pachtvertrag fristlos kündigen?

Im März habe ich eine Grünfläche gekauft, die bis Ende 2023 verpachtet ist. Der Pächter hat die Fläche offensichtlich ohne Zustimmung des Vorbesitzers an einen Berufskollegen unterverpachtet, was laut Vertrag untersagt ist. Darf ich aufgrund dieses „Vertragsbruches“ das Pachtverhältnis vorzeitig kün­digen?

Nach § 5 Buchstabe c des Pachtvertrages war der Pächter ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt, die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen. Dies entspricht der gesetzlichen Vorschrift (§ 589 BGB). Da Sie die Fläche gekauft haben, sind Sie nunmehr als Verpächter in den Vertrag eingetreten. Daher können Sie das vertragswidrige Verhalten des Pächters ahnden.

Der Verpächter...