Pachtfläche vorzeitig kündigen?

Ich habe Grünland verpachtet. Die Fläche wird einmal im Jahr geschlegelt, aber alles bleibt liegen. Schilfgras breitet sich aus. Aus meiner Sicht entspricht das nicht guter fachlicher Praxis. Kann ich vorzeitig kündigen?

Ein Pächter ist„zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet“. Er muss die Fläche „nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückgeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht“ (§ 586 und § 596 BGB).

Eine Bewirtschaftung ist dann ordnungsgemäß, wenn sie nach den einschlägigen technischen und wirtschaftlichen Regeln substanzschonend und erhaltend ausgeführt wird. Darunter sind die Maßnahmen zu verstehen, die nach allgemeiner Auffassung unter Landwirten geeignet sind, einen ordentlichen, durchschnittlichen Anforderungen genügenden Bewirtschaftungszustand zu...