Nur gepflegtes Grünland mit Prämie

Bei einer Kontrolle meines Grünlandes bemängelte der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer etwa 2500 m2, auf der vom Vieh verschmähter Mädesüß wächst. Ich soll dort mulchen oder mähen und das Mähgut beseitigen, weil Mädesüß keine Futterpflanze ist. Steht diese Maßnahme im Einklang mit dem Naturschutz? Könnte ich mich weigern, sie umzusetzen oder riskiere ich dann Prämienkürzungen?

Grundsätzlich kann eine landwirtschaftliche Fläche nach den europäischen Bestimmungen nur dann als beihilfefähiges Dauergrünland anerkannt werden, wenn ein Bestand aus überwiegend Futtergräsern oder Grünfutterpflanzen vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund wird der Kontrolleur mutmaßlich empfohlen...