Grünlandumbruch nur mit Genehmigung

Ich bewirtschafte eine Grünlandfläche, die völlig verunkrautet ist. Die Grasnarbe möchte ich flach pflügen und sofort wieder neu einsäen. Gefährdet das den Grünlandstatus?

Eine Umwandlung von Dauergrünland im förderrechtlichen Sinne liegt mit Einführung der „Pflug­regelung“ seit dem 30. März 2018 bereits vor, wenn Dauergrünland (z. B. zur Grünlanderneuerung) umgepflügt wird. Dabei umfasst das „Pflügen“ sämtliche Bodenbearbeitungen, die die...