Grünlandschnitt: Wie abrechnen?

In diesem Frühjahr ist der erste Grünlandschnitt bei uns fast komplett ausgefallen. Der zweite Schnitt war aber recht gut, ich habe ihn an einen Berufskollegen, der Silage gewonnen hat, verkauft. Auf welcher Basis können wir abrechnen?

Beim Verkauf des Aufwuchses sollten Sie zumindest Ihre Kosten abdecken. Hierbei sind die Düngerkosten, die Kosten der Arbeitserledigung sowie die Flächenpacht bzw. bei Eigentumsflächen der Pachtansatz zu berechnen. Außerdem müssen Sie die flächengebundenen Festkosten berücksichtigen, wobei Sie die gewährte entkoppelte Betriebsprämie aber gegenrechnen können.

Beim ersten Grünlandschnitt werden bei einem normalen Witterungsverlauf etwa 50 % des Jahresertrages geerntet. Auf dieser Basis könnten Sie jetzt auch den zweiten Schnitt abrechnen. Bei einem kalkulierten Bruttogesamtertrag von 80 dt/ha...