Beim Verkauf des Aufwuchses sollten Sie zumindest Ihre Kosten abdecken. Hierbei sind die Düngerkosten, die Kosten der Arbeitserledigung sowie die Flächenpacht bzw. bei Eigentumsflächen der Pachtansatz zu berechnen. Außerdem müssen Sie die flächengebundenen Festkosten berücksichtigen, wobei Sie die gewährte entkoppelte Betriebsprämie aber gegenrechnen können.
Beim ersten Grünlandschnitt werden bei einem normalen Witterungsverlauf etwa 50 % des Jahresertrages geerntet. Auf dieser Basis könnten Sie jetzt auch den zweiten Schnitt abrechnen. Bei einem kalkulierten Bruttogesamtertrag von 80 dt/ha Trockenmasse werden etwa 240 kg N, 90 kg P2O5, 145 kg Kalium, 40 kg Magnesium und 500 kg CaO benötigt, um ein optimales Pflanzenwachstum zu gewährleisten.
Bei den diesjährigen Handelsdüngerpreisen ist mit einem Gesamtdüngeraufwand von 540 €/ha bzw. 270 €/ha für den ersten (zweiten) Schnitt zu kalkulieren. Werden die Nährstoffe über organische Düngemittel verabreicht, können sich andere Düngerkosten ergeben.
Die Arbeitserledigungskosten sind mit 75 €/ha für die Schnittnutzung zu veranschlagen.
Die Flächenkosten für Grünland über eine zu zahlende Pacht bzw. über einen Pachtansatz sind regional sehr unterschiedlich. Wir haben mit einem Wert von 400 €/ha gerechnet, davon können Sie 200 €/ha dem ersten (zweiten) Schnitt zuordnen. Die flächengebundenen Festkosten sind mit etwa 30 €/ha dem Schnitt anzulasten, wobei die entkoppelte Betriebsprämie (Grünlandprämie) nach Abzug der Modulation mit rund 82 €/ha gegengerechnet werden kann.
Es fallen somit Kosten von 493 €/ha für den ersten (zweiten) Schnitt an, wobei wir keinen Gewinnbeitrag berücksichtigt haben.
Diese Forderung ist aber nur dann gerechtfertigt, sofern beim zweiten Schnitt der erzielte Trockenmasseertrag tatsächlich bei etwa 40 dt liegt.
Aufgrund des diesjährigen Witterungsverlaufes sind die Erntemengen regional sehr unterdurchschnittlich. Deshalb können Sie vielleicht eine höhere Vergütung aushandeln.