Grünland in Acker umwandeln?

Ich bewirtschafte 35 ha, teils Grünland, teils Acker. Die Flächen liegen im Einzugsgebiet der Wasserkooperation Stever, sind aber kein Landschaftsschutzgebiet. Darf ich Grünland in Acker umwandeln? Gilt ein generelles Umbruchverbot entlang von Gewässern? Kann die Behörde eine Ausnahme genehmigen?

Die Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzungsart ist in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Verbote können im Landschaftsrecht (Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, „§ 62er-Biotop“, teilweise auch in Landschaftsschutzgebieten), im Wasserrecht (Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebiete) sowie im Förderrecht verankert sein.

Da Ihre Fläche nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt, dürfte das Landschaftsrecht nicht gegen einen Umbruch sprechen. Da jedoch auch außerhalb dieser Gebiete Einschränkungen vorliegen können, sollten Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde (Kreis) sowie...