Ob ein Pächter eine Fläche von Acker in Grünland umwandeln darf, bestimmt sich in erster Linie nach dem Pachtvertrag. Hierin kann geregelt sein, dass der Verpächter einer solchen Umwandlung zustimmen muss. Wandelt der Pächter die Fläche ohne Zustimmung um, berechtigt dies den Verpächter zur sofortigen Kündigung der Fläche, unter Umständen kann er auch Schadenersatz fordern.
Enthält der Pachtvertrag keine solche Regelung, darf der Pächter grundsätzlich die Fläche während der Pachtzeit auch als Weide nutzen. Er darf aber nicht die Nutzungsart der Fläche über die Pachtzeit hinaus verändern.
Hierbei gilt es, Vorsicht walten zu lassen, da seit 2011 in Nordrhein-Westfalen für die Prämien ein Grünlandumbruchverbot gilt. Jemand, der landwirtschaftliche Prämien bezieht, darf Grünland nur mit Genehmigung der Landwirtschaftskammer umbrechen; die Genehmigung wird nur erteilt, wenn er dafür an anderer Stelle im Naturraum Grünland wieder einsät.
Das bedeutet: Rechtzeitig vor Pachtablauf muss sich der Pächter um die Rückumwandlung des Grünlandes in Acker kümmern.
Momentan wird darum gestritten, wann eine Fläche den Grünlandcharakter erhält. In den entsprechenden EU-Verordnungen muss die Fläche dazu fünf Jahre oder länger als Grünland bewirtschaftet worden sein. Die Landwirtschaftskammer NRW dagegen meint, dass eine Fläche schon nach erstmaliger Angabe im Prämienantrag den Grünlandcharakter erhält.
Weisen Sie Ihren Pächter auf die Rechtslage hin und stellen Sie klar, dass er die Fläche als Acker zurückgeben muss. Gegebenenfalls müssten Sie die Regelung im Pachtvertrag vom landwirtschaftlichen Kreisverband oder einem Anwalt prüfen lassen.