Ersten Schnitt wie abrechnen?

Wir haben von einem Nachbarn den ersten Grasschnitt für Heu gekauft. Alle Arbeiten wurden von uns erledigt. Was kann der Nachbar für den Aufwuchs fordern?

Beim Verkauf von Wiesengras zur Heuproduktion aus dem ersten Schnitt sollte der Verkäufer zumindest seine Kosten abdecken können. Hierbei sind die Düngerkosten, die Kosten der Arbeitserledigung sowie die Flächenpacht bzw. bei Eigentumsflächen der Pachtansatz anzusetzen. Außerdem sind flächengebundene Festkosten zu berücksichtigen. Die gewährte entkoppelte Betriebsprämie kann gegengerechnet werden.

Bei der Grünlandnutzung entfällt etwa die...