Beim Verkauf von Wiesengras zur Heuproduktion aus dem ersten Schnitt sollte der Verkäufer zumindest seine Kosten abdecken können. Hierbei sind die Düngerkosten, die Kosten der Arbeitserledigung sowie die Flächenpacht bzw. bei Eigentumsflächen der Pachtansatz anzusetzen. Außerdem sind flächengebundene Festkosten zu berücksichtigen. Die gewährte entkoppelte Betriebsprämie kann gegengerechnet werden.
Bei der Grünlandnutzung entfällt etwa die Hälfte des Jahresertrages auf die erste Schnittnutzung. Der Düngeraufwand ist mit etwa 80 kg N, 40 kg P2O5 und 120 kg K2O je ha zu veranschlagen.
Bei Düngerpreisen im ersten Halbjahr 2010 von 0,90 €/kg N, 0,56 €/kg P2O5 und 0,77 €/kg K2O (inkl. MwSt.) ergibt sich ein Düngeraufwand von etwa 190 €/ha für den ersten Schnitt.
Die Arbeitserledigungskosten für die Wiesenpflege und das Düngerstreuen sind mit rund 75 €/ha bis zur ersten Schnittnutzung zu veranschlagen.
Die Flächenkosten für Grünland sind regional unterschiedlich. Wir haben mit einem Wert von 400 €/ha gerechnet, davon kann man 200 €/ha dem ersten Schnitt zuordnen.
Die flächengebundenen Festkosten unter anderem für die Berufsgenossenschaft können mit etwa 30 €/ha dem ersten Schnitt zugeordnet werden.
Die entkoppelte Betriebsprämie könnte mit etwa 50 €/ha gegengerechnet werden, sodass bei einer Vergütung von 445 €/ha für den ersten Schnitt der Verkäufer seine Kosten abgedeckt hätte. Einen Gewinnbeitrag haben wir bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.