Das Grünland extensivieren?

Leserfrage: Ich überlege, mein Grünland ohne Pflanzenschutz und mit geringer Düngung zu bewirtschaften. Ist mit gravie­renden Nachteilen im Grünland zu rechnen?

Wochenblatt-Leser Markus F. fragt: Ich überlege, mein Grünland zukünftig ohne Pflanzenschutz und mit geringfügiger Düngung zu bewirtschaften. Ist mit gravie­renden Nachteilen im Grünland, etwa hinsichtlich Aufwuchs, Qualität usw., zu rechnen?

Hubert Kivelitz, Referent für Grünland, Futterbau und Zwischenfrüchte, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Die GAP 2023 bietet im Rahmen der Ökoregelungen (ÖR) freiwillige Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität und Ressourcenschutz an.

Es stehen sieben ÖR-Maßnahmen zur Auswahl. In der ÖR 4 geht es um das Extensivieren der gesamten Dauergrünlandfläche eines Betriebes. Folgende Regeln sind bei ÖR 4 verpflichtend:

  • Es werden mindestens 0,3 und maximal 1,4 RGV/ha Dauergrünland vom 1. Januar bis 30. September des Antragsjahres gehalten.
  • 0,3 RGV/ha können an bis zu 40 Tagen in dem Zeitraum unterschritten werden.
  • Organische, mineralische Düngung erfolgen entsprechend Dung­anfall von höchstens 1,4 RGV/ha Dauergrünland.
  • Die Gesamt-N-Menge aus organischer und/oder mineralischer Düngung sowie Beweidung ist auf 140 kg/ha auf Dauergrünland begrenzt.
  • Da die 140-kg-Obergrenze betriebsbezogen gilt, lassen sich intensiv genutzte Flächen durch ­extensiv bewirtschaftete ausgleichen.
  • Die Ackerflächen des Betriebes sind bei dieser Betrachtung außen vor.
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel ist untersagt.
  • Es besteht ein Pflugverbot im Antragsjahr.

Für die Umsetzung erhält der Betrieb 2023 115 €/ha. Die...