Darf ich die Wiese kaufen?

Wiese (2 ha) verkauft. Mein Nachbar hat sie gepachtet, hat aber kein Kaufinteresse. Gern würde ich das Grundstück erwerben und sie dem Nachbarn zur Pacht überlassen. Kann die Landwirtschaftskammer das Geschäft verbieten? Könnte ich die Wiese auch gemeinsam mit dem Nachbarn kaufen?

Nach dem Grundstückverkehrsgesetz bedarf die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber der Genehmigung (§ 2 Grundstückverkehrsgesetz). NRW hat von der Ermächtigung zu dieser Vorschrift dahingehend Gebrauch gemacht, dass die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer Größe von 1 ha genehmigungsfrei ist.

Auch wenn Sie mit Ihrem Nachbarn zusammen die Fläche kaufen, bleibt es bei der Überschreitung...