Ausnahme von der Mährichtung?

Laut Landesnaturschutzgesetz müssen Grünlandflächen von innen nach außen gemäht werden. Als Landwirt und Jäger tue ich viel dafür, dass zum Beispiel Rehkitze nicht ausgemäht werden. Am Vorabend der Mahd werden Tüten und akustische Wildwarner in den Flächen aufgestellt und direkt vor der Mahd suchen wir noch mal mit Hunden die Wiesen ab. Wäre es in diesem Fall erlaubt, von außen nach innen zu mähen?

Auch wenn Sie die Wiesen mit dem Hund absuchen und Wildscheuchen aufstellen, bleibt es bei der Gültigkeit des in § 4 I Nr. 5 Landesnaturschutzgesetz NRW aus­gesprochenen Verbotes. Ab einer Größe von 1 ha muss grundsätzlich von innen nach außen gemäht werden, es sei denn, es handelt sich um stark hängiges Gelände.Eine ausnahmsweise Befreiung sieht diese Regelung nicht vor, sodass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn Sie bei einer Flächengröße ab 1 ha von...