Die Ackerfuttermischung Country 2051 ist für den ein- bis zweijährigen Futterbau auf mittleren bis guten Standorten konzipiert. Enthalten sind 85 % Welsches Weidelgras und 15 % Bastardweidelgras. Im Hauptfruchtanbau kann die Mischung bei guter Wasser- und Nährstoffversorgung vier- bis sechsmal genutzt werden. Auch eine Beweidung nach dem dritten Schnitt ist durchaus möglich und kann unter Kostengesichtspunkten auch sinnvoll sein.
Das Bastardweidelgras hat eine etwas größere Ausdauer als das Welsche Weidelgras. Daher ist die Mischung auch für den zweijährigen Hauptfruchtanbau geeignet. Die Ertragsleistung kann im zweiten Hauptnutzungsjahr jedoch gegenüber dem ersten Hauptnutzungsjahr um 15 bis 20 % niedriger sein. Die Ertragsleistung vom Welschen Weidelgras und Bastardweidelgras hängt maßgeblich von der Wasser- und Nährstoffversorgung ab. Unter guten Standortbedingungen kann im ersten Hauptnutzungsjahr aber ein Ertrag von 150 bis 180 dt/ha TM und mehr erreicht werden.
Ob im Herbst Welsches Weidelgras noch einmal nachgesät werden sollte, hängt von der Bestandesdichte ab. Wenn im Herbst noch ein ausreichend dichter Bestand vorherrscht und es keine witterungsbedingten Schäden gibt (zum Beispiel Trockenschäden), dann ist eine Nachsaat nicht erforderlich.
Es ist auch davon auszugehen, dass sich die Weidelgräser durch die Beweidung im Spätsommer/Herbst noch einmal intensiver bestocken und damit zu einer dichteren Grasnarbe führen als unter reiner Schnittnutzung.
Bezogen auf die N-Düngung ergeben sich unter Berücksichtigung der Düngeverordnung die in der Tabelle stehenden N-Bedarfswerte. Zu- bzw. Abschläge bei Stickstoff nach der Düngeverordnung sind zu berücksichtigen (Nmin, Bodennachlieferung, Nachlieferung aus Gülle des Vorjahres).
Nach der letzten Nutzung ist eine Gülledüngung nicht mehr zu empfehlen, schon gar nicht dann, wenn zuletzt eine Beweidung stattgefunden hat.
Die Ausbringung von Festmist empfiehlt sich wegen der für die Umsetzung notwendigen Zeit im Spätherbst oder im zeitigen Frühjahr. Die Ausbringungsmenge sollte auf 150 bis 200 dt/ha beschränkt bleiben. Dabei ist die Sperrzeit für Festmist (15. Dezember bis 15. Januar) zu beachten (nicht im Winter, nicht auf Schnee, nicht auf tiefgefrorenem Boden). Die in Festmist oder Mistkompost enthaltenen Nährstoffe müssen bei der Bemessung der ordnungsgemäßen Dün-gung selbstverständlich berücksichtigt werden. Dabei sind mindestens 25 % des im Festmist enthaltenen Gesamt-N in der Nährstoffbedarfsermittlung anzurechnen.
Gräser und Kleegrasmischungen im Zwischenfruchtanbau und vor allem im Hauptfruchtanbau tragen über Stoppelreste und Wurzeln erheblich zum Humusaufbau des Bodens bei. Dabei werden über den Zwischenfruchtanbau etwa 30 bis 40 dt/ha TM an organischer Substanz in den Boden eingebracht und im Hauptfruchtfutterbau ist es deutlich mehr. Die hohen Mengen an organischer Substanz, die durch den Feldgrasanbau anfallen, haben wiederum sehr positive Effekte auf die vielfältigen Bodenfunktionen.
Ein weiterer ackerbaulicher Vorteil insbesondere der schnellwüchsigen Futtergräser wie Welsches Weidelgras liegt in der wirkungsvollen Unkraut- und Ungrasunterdrückung (vor allem Ackerfuchsschwanz) sowie in der biologischen Schädlingsbekämpfung.
N-Bedarfswerte mehrschnittiger Feldfutterbau nach Düngeverordnung |
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Ertrag dt/ha TM |
Rohprotein % in TM |
N-Bedarfswert kg/ha |
gering
70 % |
mittel
85 % |
hoch
100 % |
gering
70 % |
mittel
85 % |
hoch
100 % |
mehrschnittiger Feldfutterbau |
Ackergras (5 Schnitte/Jahr) |
105 |
125 |
150 |
16,6 |
279 |
339 |
398 |
Ackergras (3 bis 4 Schnitte/Jahr) |
84 |
102 |
120 |
16,2 |
218 |
264 |
311 |
Klee-/Luzernegras (3 bis 4 Schnitte/Jahr) |
84 |
102 |
120 |
18,2 |
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Rotklee-/Luzerne in Reinkultur |
77 |
94 |
110 |
20,5 |
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(Folge 24-2020)