Welche Werte für die Stoffstrombilanz

Welche Daten gelten für die Stoffstrombilanz meines Schweinemastbetriebs? Für selbst geerntetes Getreide habe ich Analysewerte der LUFA. Bei Ergänzern verwende ich die Deklaration des Futterlieferanten. Doch für Zukaufgerste habe ich keine Nährstoffgehalte. Die Stoffstrombilanzverordnung führt Gerste mit sehr hohen Rohproteingehalten von 12 bzw. 13 %. Der Rechenmeister der Landwirtschaftskammer NRW ist mit 10,9 % realistischer. Diesen Wert verwende ich für die Futteroptimierung. Welcher Wert gilt für die Stoffstrombilanz?

In § 4 der Stoffstrombilanzverordnung ist geregelt, wie die Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor ermittelt werden, die dem Betrieb zugeführt werden. Dies geschieht auf Grundlage von Belegen, insbesondere Lieferscheinen oder Rechnungen. Die Gehalte an Stickstoff und Phosphor sind vom Betriebsinhaber anhand folgender Vorgaben zu ermitteln:

Vorgeschriebene Kennzeichnung: Das gilt für fertiges Mischfutter, Mineralfutter oder Ergänzer. Deren Gehalte an Rohprotein sowie Phosphor werden nach futter­mittelrechtlicher Vorschrift im sogenannten amtlichen Teil des Sackanhängers deklariert. Für Zukaufgetreide als Einzelkomponente erfolgt keine Deklaration.

Wissenschaftlich anerkannte...