Stoffstrombilanz für 50 m3 Gülle?

Ich bewirtschafte noch 2 ha Weide und Acker und halte ein Pferd. Der Rest ist verpachtet. Von einem Nachbarn bekomme ich 50 m3 Rindergülle. Den Nährstoffvergleich mache ich jedes Jahr. Habe ich es richtig verstanden, dass ich keine Stoffstrombilanz erstellen muss?

Nach § 3 Absatz 4 Stoffstrombilanz-Verordnung besteht keine Verpflichtung, eine Stoffstrombilanz zu erstellen, da Sie zwei Bedingungen erfüllen.

Erstens: Sie sind zwar Tierhalter (ein Pferd) und nehmen Wirtschaftsdünger eines anderen Betriebes auf, doch die Menge der Rindergülle beschränkt sich auf 50 m3 pro Jahr. Bei einem durchschnittlichen Nährstoffgehalt von 3,9 kg/m...