Spart NIRS-Sensor Laboranalyse?

Da meine Betriebsflächen im Roten Grundwasserkörper liegen, muss ich jährlich eine Gülleprobe untersuchen lassen. Muss ein Laborergebnis vorliegen oder reicht die NIRS-Analyse bei der Gülleausbringung? Was ist beim Nachrüsten eines Güllefasses mit einem NIRS-Gerät zu beachten, damit das Beprobungsergebnis bei Kontrollen anerkannt wird?

Die Landesdüngeverordnung NRW schreibt seit dem 1. August 2019 vor, dass das Aufbringen von Wirtschaftsdüngern sowie Gärrückständen auf Flächen in nitratbelasteten Gebieten nur erfolgen darf, wenn vor dem Aufbringen ­ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder ­Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat auf der Grundlage anerkannter Messmethoden vom Betriebsinhaber oder in dessen Auftrag festgestellt worden sind.

In Nordrhein-Westfalen werden folgende Untersuchungsmethoden anerkannt:

1. Laboruntersuchung gemäß VDLUFA-Methodenbuch durch anerkannte Labore,

2. NIRS unter Einhaltung der folgenden Vorgaben (vorläufige Anerkennung): DLG-Zertifizierung, regelmäßige Aktualisierung der Kalibration nach Herstellervorgaben (etwa jährlicher Wartungsvertrag) einschließlich regelmäßiger vergleichender Laboruntersuchungen sowie umfassende ­Dokumentation.

Die Dokumentation, bezogen auf inner-...