Soll ich Gülle aufnehmen?

Ich bewirtschafte im Nebenerwerb extensiv 14,5 ha Dauergrünland. Es werden lediglich zwölf Rinder gehalten. Gedüngt wird die Weide nur mit dem Mist der Rinder, mit Ausnahme von Kalk erfolgt keine mineralische Düngung. Jetzt bietet mir ein Nachbar Gülle für die Düngung an. Was muss ich vor dem Hintergrund der neuen Düngeverordnung beachten? Kann ich für die Aufnahme Geld verlangen?

Ihr Betrieb, so wie Sie ihn beschreiben, fällt unter die sogenannte Bagatell­grenze der Düngeverordnung. Danach sind kleine Betriebe von den Bilanzierungs- und Nachweispflichten ausgenommen, wenn sie folgende Vo­raussetzungen erfüllen:

  • Es werden nicht mehr als 15 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet oder
  • sie bewirtschaften nur Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung, auf denen keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt und die Stickstoffausscheidung der Weidetiere 100 kg N/ha und Jahr nicht überschreitet.

So wie Sie Ihren Betrieb beschrieben haben, gehen wir davon aus, dass Sie damit unter die Bagatell­grenze fallen und von der Verpflichtung zum betrieblichen Nährstoffvergleich und von den Aufzeichnungspflichten befreit sind.

Dies ändert sich...