Für die Ausbringung Ihrer betriebseigenen Gülle auf den eigenen Flächen muss Ihnen das beauftragte Lohnunternehmen schlagbezogene Belege oder Aufzeichnungen liefern, die mindestens Angaben zu den folgenden Punkten beinhalten:
- Datum der Düngemaßnahme,
- Bezeichnung und Größe des Schlages und der Schlagnummer,
- Düngerart (Tierart bzw. Gärrest),
- gesamte (schlagbezogene) Ausbringmenge in Kubikmetern,
- über die gesamte (schlagbezogene) Ausbringmenge gemittelte Messwerte zu den nachfolgenden Werten:
- TS-Gehalt in % Frischmasse,
- Gesamt-Stickstoff (N) in % Frischmasse und in kg pro t bzw. m³ Frischmasse,
- Ammonium-Stickstoff (NH4-N) in % Frischmasse und in kg pro t bzw. m³ Frischmasse,
- Phosphat (P2O5) in % Frischmasse und in kg/t bzw. m³ Frischmasse.
Sie sollten die Belege vom Lohnunternehmen möglichst zeitnah nach Durchführung der Ausbringarbeiten erhalten, weil Sie damit gleichzeitig der Verpflichtung durch die Düngeverordnung nachkommen können, nach der Sie innerhalb von zwei Tagen jede Düngemaßnahme dokumentieren müssen. Die Dokumentation müssten Sie bei einer Betriebsprüfung spätestens nach zwei Tagen auch tatsächlich vorlegen können.
Die ermittelten Nährstoffgehalte Ihrer Gülle sollten Sie immer überprüfen. Vergleichen Sie, ob die Messwerte Ihren bisherigen Erfahrungen entsprechen und für Ihren Betrieb insgesamt plausibel sind. Das Lohnunternehmen muss im Zweifelsfall mittels aktueller Wartungsverträge nachweisen können, dass die Technik regelmäßig überprüft, fortlaufend kalibriert und fehlerfrei bei der Ausbringung der Gülle funktioniert hat. Lassen Sie sich zusichern, dass das NIRS-Gerät für alle oben genannten Inhaltsstoffe und für Ihre Düngerart zertifiziert ist.
Die Belege der einzelnen Düngemaßnahmen sollten Sie sammeln, da Sie zum 31. März des folgenden Kalenderjahres die aufgebrachten Nährstoffmengen in Ihrem Betrieb zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme zusammenfassen müssen. Eine gute Hilfestellung für eine übersichtliche und vollumfängliche Düngedokumentation für Ihren Betrieb bietet Ihnen dabei das kostenfreie Düngeportal der Landwirtschaftskammer NRW an.
(Folge 20-2021)