NIRS-Daten richtig dokumentieren

Unser Lohnunternehmer hat die Nährstoffgehalte unserer Gülle mit einem NIR-Sensor aufgezeichnet. Welche Belege benötigen wir, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können?

Für die Ausbringung Ihrer betriebseigenen Gülle auf den eigenen Flächen muss Ihnen das ­beauftragte Lohnunternehmen schlagbezogene Belege oder Aufzeichnungen liefern, die mindestens Angaben zu den folgenden Punkten beinhalten:

  • Datum der Düngemaßnahme,
  • Bezeichnung und Größe des Schlages und der Schlagnummer,
  • Düngerart (Tierart bzw. Gärrest),
  • gesamte (schlagbezogene) Ausbringmenge in Kubikmetern,
  • über die gesamte (schlagbezo­gene) Ausbringmenge gemittelte Messwerte zu den nachfolgenden Werten:
  1.  TS-Gehalt in % Frischmasse,
  2.  Gesamt-Stickstoff (N) in % Frischmasse und in kg pro t bzw. m³ Frischmasse,
  3.  Ammonium-Stickstoff (NH4-N) in %...