Laut Düngeverordnung sind kleinere Betriebe mit maximal 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche von der Verpflichtung vom betrieblichen Nährstoffvergleich ausgenommen. Für diese Betriebe gilt die Bagatellgrenze. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Betriebe keinen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft bzw. Gärreste aus anderen Betrieben aufnehmen und ausbringen.
Das bedeutet: Da Sie Gülle vom Nachbarn aufnehmen, müssen Sie auch einen Nährstoffvergleich anfertigen. Auch die in Kürze in Kraft tretende Landesdüngeverordnung, die in nicht belasteten Gebieten Erleichterungen auch hinsichtlich des Nährstoffvergleichs vorsieht, erlaubt keine Befreiung, wenn Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufgenommen werden.
(Folge 8-2019)