Nach Bedarf düngen

Wie viel Stickstoff darf ich noch zu den 170 kg N aus organischem Dünger auf Acker und Grünland pro Hektar ausbringen?

Die Düngeverordnung begrenzt den Stickstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf 170 kg/ha. Diese Grenze gilt im Durchschnitt des Betriebes, nicht für jede einzelne Fläche. Auf konkreten Flächen darf bis zur Höhe des Düngebedarfes Stickstoff ausgebracht werden. Der N-Düngebedarf liegt zum Beispiel auf einer...