Für Festmist von Huf- oder Klauentieren gibt es gemäß Düngeverordnung 2020 verschiedene Ausnahmeregelungen. Dies betrifft unter anderem auch die Sperrzeiten für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Stickstoffgehalt, zu denen auch Festmist von Huf- oder Klauentieren zählt. Das heißt, dass Sie nach der Ernte von Wintergerste, Roggen oder Mais Festmist von Huf- oder Klauentieren aufbringen dürfen. Auch zur Zwischenfrucht, unabhängig ob eine Nutzung in diesem Jahr erfolgt oder nicht, ist ein Festmisteinsatz zulässig. Bei der Aufbringmenge ist der Düngebedarf der Folgekultur zu berücksichtigen.
Jedoch gibt es auch für Festmist von Huf- oder Klauentieren Sperrzeiten, die auf jeden Fall einzuhalten sind. Und zwar vom
- 1. Dezember bis 15. Januar in unbelasteten Gebieten und vom
- 1. Dezember bis 31. Januar in nitratsensiblen Gebieten.
Ab Herbst 2021 beginnt die Sperrzeit für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost bereits am 1. November und geht bis einschließlich 31. Januar.
Diese Regelungen gelten nicht für Festmist von Geflügel oder Geflügelkot.
Zu beachten ist, dass jede Düngungsmaßnahme innerhalb von zwei Tagen zu dokumentieren ist. Das gilt auch für den Festmist. Eine herbstliche Festmistgabe (Huf- oder Klauentiere) wird wegen der langsamen Verfügbarkeit des Stickstoffs als vorgezogene Düngung für die folgende Vegetationsperiode gewertet. Folglich muss bei der nächsten Kultur die Stickstoff-Mindestanrechenbarkeit gemäß Anlage 3 der DüV-20 (zum Beispiel 25 % des Gesamt-N-Gehaltes bei Rindermist, 30 % des Gesamt-N-Gehaltes bei Schweinemist) berücksichtigt werden.
Über die Landesdüngeverordnung Nordrhein-Westfalen werden für nitratsensible Gebiete (rote Grundwasserkörper) drei zusätzliche Maßnahmen festgelegt. Eine dieser Maßnahmen umfasst die Untersuchungspflicht von Wirtschaftsdüngern. Dies heißt konkret in Ihrem Fall, dass Sie vor der Aufbringung auf Flächen, die in einem nitratsensiblen Gebiet liegen, den Festmist auf seinen Nährstoffgehalt untersuchen lassen müssen. Es müssen mindestens einmal jährlich folgende Nährstoffgehalte analysiert werden:
- Gesamt-Stickstoff,
- verfügbarer Stickstoff oder Ammonium-Stickstoff,
- Gesamt-Phosphat.