Mist in der Scheune lagern?

Den Mist meiner neun Pferde gebe ich alle 14 Tage an eine Biogasanlage in der Nachbarschaft ab. Das jetzige Mistlager entspricht nicht mehr den geltenden Bestimmungen. In Zukunft will ich den Mist in einer überdachten Mehrzweckhalle zwischenlagern, bis er abgeholt wird. Was muss ich beachten?

Mit Ihren neun Pferden unterliegen Sie der aktuellen Düngeverordnung, wonach Sie ab dem 1. Januar 2020 eine zweimonatige Mistlagerung für den Pferdemist nachweisen müssen. Wenn Sie die zweimonatige Lagerdauer auf Ihrem Betrieb nicht einhalten können oder wollen und den Mist von der benachbarten Biogasanlage abholen lassen, benötigen Sie einen Verwertungsvertrag mit der Biogasanlage. Damit wird die von der Düngeverordnung geforderte Lagerkapazität von zwei Monaten durch eine Verwertung ersetzt. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Mist bis zur Abholung im...