Mist auf dem Feld lagern?

Mein Nachbar fährt regelmäßig eine Ladung Mist zum Feld und lagert diesen dort. Ich habe gehört, dass ab 2020 eine feste Mistplatte mit Auffangbehälter nötig ist. Stimmt das? Ist die Lagerung am Feldrand dann nicht mehr erlaubt?

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind in § 12 Abs. 4 und 5 der Düngeverordnung geregelt.

Es ist richtig, dass Betriebe, in denen Festmist anfällt, ab 2020 eine Lagerplatte für mindestens zwei Monate vorhalten müssen. Für anfallende Jauche muss eine entsprechende Auffanggrube vorhanden sein. Ob diese Regelung ab 2020 wirklich konsequent umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Die Betriebe...