Mehr Nährstoffe in der Gülle

Ein Gewerbebetrieb beliefert uns mit Gülle. Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor. Vor vier Wochen schickte uns der Betrieb eine Analyse, daraufhin handelten wir den Preis aus. Vor zwei Tagen erhielt ich eine neue Analyse mit höheren Werten für Stickstoff, Phosphor und Kali. Jetzt kann ich keine weitere Gülle vom Nachbarn abnehmen. Kann ich Schadenersatz fordern?

Nach Vorlage der ersten Analyse haben Sie den Preis und weitere Bedingungen vereinbart, sodass ein Vertrag zustande kam. Der Nährstoffvermittler war sodann verpflichtet, vertragsgemäß zu liefern. Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist allerdings zweifelhaft, was Sie genau vereinbart haben.

Aufgrund der Schilderung gehen wir nicht davon aus, dass der Inhalt des mündlichen Vertrages so auszulegen ist, dass eine Gülle mit exakt den Analysewerten der ersten Probe geliefert werden musste. Denn Wirtschaftsdünger unterliegt Schwankungen, die sich aus der Fütterung, Tränkeverhalten, Mischung aus mehreren Stallungen und jahreszeitlich...