Die Düngung mit Gärresten aus Biogasanlagen auf Grünlandflächen, die für Futterkonserven (Heu, Heulage, Silage) in der Pferdefütterung eingesetzt werden, stellt grundsätzlich kein Problem dar. Dies gilt sowohl aus Sicht des Umwelt- und Gewässerschutzes als auch aus futterbaulicher bzw. futterhygienischer Sicht. Ob aber ein Gärsubstrat grundsätzlich zu empfehlen ist, ist primär auch davon abhängig, welche Substrate in einer Biogasanlage fermentiert werden. Dabei werden in den landwirtschaftlich betriebenen Biogasanlagen überwiegend Gülle aus der Rinder- oder Schweinehaltung, Mist aus der Geflügelhaltung oder Nachwachsende Rohstoffe, also pflanzliche Substrate z. B. aus Mais-, Getreideganzpflanzen- oder Grassilage in Biogasanlagen fermentiert und energetisch genutzt.
Die Vergärung von bestimmten Co-Fermenten in Biogasanlagen, wie zum Beispiel Nahrungsmittelabfälle oder Schlämme, die bei der industriellen Nahrungsmittelproduktion anfallen, bedürfen nach § 9a der Bioabfallverordnung einer behördlichen Genehmigung und Zertifizierung. Bei solchen Co- Substraten schreibt der Gesetzgeber eine vorherige Hygienisierung wie Erhitzung oder Pasteurisierung vor. In NRW gibt es aber nur ganz wenige Biogasanlagen, die behördlich zu genehmigende Co-Substrate vergären. Um Restrisiken einer Kontamination von Futteraufwüchsen mit Salmonellen oder Clostridien zu vermeiden, sollten Gärsubstrate aus Biogasanlagen, in der genehmigungspflichtige Co-Fermente und/oder Geflügelmist eingebracht werden, für Pferdeweiden und Wiesen, die für die Heuproduktion genutzt werden, nicht aufgebracht werden. Grundsätzlich ist im Sinne der Vertrauensbildung zu empfehlen, sich bei dem Biogas-Anlagenbetreiber, von dem das Gärsubstrat bezogen wird, über die eingesetzten Substrate zu informieren.
Der Düngung von Wiesen und Weiden mit Gülle oder Gärsubstraten sollte zunächst eine Düngeplanung vorausgehen. In Abhängigkeit von der Nutzungsart, der Nutzungsintensität und der standortbezogenen Ertragserwartung ergibt sich bezogen auf die Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium ein entsprechender Nährstoffbedarf.
Des Weiteren geben auch Bodenuntersuchungsergebnisse auf die vorherrschenden Nährstoffgehalte wichtige Hinweise auf den quantitativen Nährstoffbedarf. Hier gibt die LUFA NRW in den Prüfberichten bereits Empfehlungen für die Düngung der Hauptnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium. Die bedarfsorientierte Düngeplanung setzt ebenso die Information zu den Nährstoffgehalten des eingesetzten organischen Düngers voraus. Diese liegen dem Biogas-Anlagenbetreiber in der Regel kontinuierlich vor. Um Überdüngung und Narbenschäden zu vermeiden, sollte die Höchstmenge des Gärsubstrats pro Aufwuchs 25 m³/pro ha nicht wesentlich überschritten werden. Bei der Anrechenbarkeit des Stickstoffs in dem Gärsubstrat sind die Richtwerte der Düngeverordnung zu beachten.
Als Orientierung für die bedarfs- und umweltgerechte Düngung von Grünland dienen die Basiswerte der Düngeverordnung.
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Düngung eine individuelle, flächen- und nutzungsbezogene Fachberatung zu empfehlen. Pauschale Empfehlungen zur Düngung von Grünland können jedoch nicht gegeben werden, da sich diese immer auf die Nutzungsart und Intensität, die standortbezogene Ertragserwartung, die Bodennährstoffgehalte und nicht zuletzt auf den Pflanzenbestand beziehen sollte.
(Folge 37-2020)