Für den Neubau von Güllelagerbehältern ist Holz kein zugelassener Baustoff mehr. Alte, bestehende Behälter unterliegen einem weitgehenden Bestandsschutz, dürfen also weiterhin benutzt werden. Sie müssen jedoch den baulich technischen Anforderungen entsprechen, also dicht sein sowie funktionsfähige Spannringe und Erdanker aufweisen.
Damit die Behälter dauerhaft dicht bleiben, ist es wichtig, Leerstand zu vermeiden. Andernfalls trocknet das Holz ein und es entstehen Spalten zwischen den einzelnen Brettern. Für das Wiederbefüllen nach dem Austrocknen gilt: Langsam befüllen oder befeuchten, sodass die Bretter wieder aufquellen und dicht werden können. Wenn Behörden den trockenen Behälter mit Spalten sehen, besteht für sie ein begründeter Verdacht, dass der Behälter auch in vollem Zustand undicht sein könnte. In einem solchen Fall muss der Nutzer ein Sachverständigengutachten beibringen, um die Behälterdichtheit nachzuweisen. Das ist jedoch schwierig, da es nur noch wenige zugelassene Sachverständige gibt.
(Folge 49-2018)