Gülleabgabe nur auf dem Papier?

Meinem Mann wurde angeboten, 1000 m3 Gülle zu einem sehr günstigen Preis abzugeben. Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Gülle nur teilweise oder gar nicht abgeholt wird, wir aber einen unterschriebenen Lieferschein und eine Rechnung über die gesamte Menge bekommen. Das soll als Abgabenachweis für eine Prüfung des Nährstoffvergleiches ausreichen. Ich mache mir aber Sorgen, ob wir später noch Probleme bei Prüfungen bekommen?

In den letzten Jahren gibt es vermehrt Hinweise auf Zwischenhändler und Abnehmer, welche Gülle und Gärreste nur auf dem Papier über weitere Strecken zu anderen Betrieben bewegen. Die so angebotenen Preise decken in vielen Fällen nicht einmal die Transportkosten. Für die Abgeber klingen die günstigen Preise verlockend.

Als Abgeber sollte man aber bedenken: Lieferscheine sind verbindliche Belege für tatsächlich abgegebene Wirtschaftsdünger-Mengen. Abgeber, Aufnehmer und der tatsächliche Beförderer sind im Lieferschein anzugeben und dieser ist von allen drei Beteiligten zu unterschreiben.

Der Abgeber muss auch richtige Abgabemeldungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW machen. Auch diese Meldungen sind verbindlich und müssen...