Gülle vom Nachbarn

Ich bin Hobby-Pferdehalter in Nordrhein-Westfalen. Bisher habe ich im Frühjahr für die Düngung meiner 1,3 ha großen Wiese immer Gülle vom Nachbarn gegen Lieferschein und Unterschrift bekommen. Jetzt meinte der Nachbar, dass ich weitere Meldepflichten und Aufzeichnungspflichten einhalten muss. Ich bin aber kein Landwirt. Was muss ich beachten?

Zunächst ist es richtig, dass Sie als Empfänger der Gülle einen vollständigen und richtigen Lieferschein haben müssen.

Seit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung im Juni 2017 gelten für Sie weitere Aufzeichnungspflichten, vorausgesetzt, Sie haben kein extensives Düngeniveau. Ein extensives Düngeniveau liegt vor, wenn auf keinem Schlag mehr als 50 kg N oder 30 kg P2O5 je ha und Jahr gedüngt werden. Aufgrund der Fläche von nur 1,3 ha wird...