Gülle nach der Zwischenfruchtsaat?

Ein Landwirt in unserer Nachbarschaft hat seine Zwischenfrüchte erst nach der Aussaat mit Gülle (Schleppschlauchverteiler) gedüngt. Dadurch sind starke Geruchsemissionen entstanden. Ist es laut Düngeverordnung erlaubt, Gülle zu Zwischenfrüchten ohne Einarbeitung auszubringen? Fachlich wäre es doch sinnvoller, die Gülle vor der Saat einzuarbeiten.

Die Düngung von Zwischenfrüchten im Rahmen des Greenings mit organischen Wirtschaftsdüngern ist erlaubt. Auch die Düngeverordnung lässt eine Stickstoffdüngung zu Zwischenfrüchten in Höhe von maximal 30 kg/ha Ammonium-Stickstoff bzw. 60 kg/ha Gesamt-Stickstoff in Abhängigkeit der Vorfrucht (etwa nach Getreide) zu. Eine Einarbeitungspflicht von flüssigen organischen Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärrest gibt es nur nach einer Ausbringung auf...