Die Regelungen der Düngeverordnung gelten natürlich für alle Betriebe. Wenn Sie keinen oder nur wenig Mineraldünger einsetzen und keinen Wirtschaftsdünger aufnehmen, fallen Sie allerdings unter die sogenannte Bagatellregelung und brauchen keine Nährstoffvergleiche und keine Düngebedarfsermittlung zu erstellen. Da Ihre Angaben allerdings sehr ungenau sind, sollten Sie noch einmal mit der Beratung der für Sie zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kontakt aufnehmen, um genau zu klären, zu welchen Dokumentationen Sie verpflichtet sind oder eben nicht.
Ob Sie Mist in einem wasserdichten Container lagern dürfen, entscheidet die Kreisordnungsbehörde als Untere Wasserbehörde. Aus düngerechtlicher Sicht bestehen hiergegen keine Bedenken, aber die Entscheidung muss der Kreis als zuständige Behörde treffen.
(Folge 15-2018)