Baumrinde auf den Acker?

In unserer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) haben wir Fich­ten­stammholz entrinden lassen. Der Holzlagerplatz liegt direkt neben dem Acker eines FBG-Mit­glie­des. Wir planen, die Fichtenrinde auf dem Acker auszu­brin­gen, um den Humusgehalt zu verbessern. Spricht aus Sicht der Düngeverordnung etwas dagegen?

Fichtenrinde ist in der Regel aufgrund des niedrigen Nährstoffgehaltes ein Bodenhilfsstoff. In Abhängigkeit der Aufbringmenge kann Fichtenrinde jedoch zusätzlich unter die Bioabfallverordnung fallen. Werden mehr als 50 kg/ha Gesamt-N und/oder mehr als 30 kg/ha P2O5 aufgebracht, wird die Fichtenrinde zu einem Bioabfall und unterliegt den Regelungen der Bioabfallverordnung.

Um zu wissen, ob mit der Fichtenrinde ein Düngemittel, Bodenhilfsstoff oder Bioabfall auf den Acker aufgebracht wird, ist auf jeden Fall eine Nährstoffanalyse zu empfehlen. Zudem...