Zwischenfrüchte konnten 2019 regelmäßig unter trockenen Bedingungen bodenschonend bestellt werden und trafen im weiteren Verlauf auf beste Wachstumsbedingungen. Vielfach haben sich ausgesprochen üppige Bestände entwickelt. Auch frostempfindliche Arten sind bislang kaum abgefroren, was bei winterharten Arten wie Raps und Rübsen auch nicht zu erwarten ist. Erste Bestände brechen allerdings langsam zusammen. Auch als Zwischenfrucht gesäter Winterroggen zeigt, unabhängig vom Saattermin, eine üppige „Vorwinterentwicklung“, eine deutliche Vegetationsruhe ist bislang kaum zu beobachten. Entsprechend des Massenwuchses dürften die Zwischenfruchtbestände erhebliche Mengen an Stickstoff aufgenommen haben.
Damit der organisch gebundene Stickstoff nicht vorzeitig mineralisiert und unter Umständen verlagert wird, sollte mit dem Mulchen der Bestände bis zum Frühjahr gewartet werden. In Abhängigkeit von den weiteren Winterniederschlägen sollte aber, insbesondere auf Standorten mit leichten Böden, das Mulchen der Zwischenfrüchte mit Vegetationsbeginn dann nicht zu weit nach hinten geschoben werden. Denn mit einsetzendem Wachstum nehmen die Winterzwischenfrüchte Wasser auf, was die Reserven an Bodenwasser zusätzlich beanspruchen und später vorzeitigen Trockenstress im Maisanbau zur Folge haben kann.
Die Wasserreserven können ebenfalls durch unnötige Bodenbearbeitungsmaßnahmen leiden. Sofern die Ackerkrume keine Verdichtungen aufweist und Mais sie gut durchwurzeln kann, ist eine tief greifende Bodenbearbeitung nicht notwendig. Nach dem Mulchen kann dann zeitnah zur Maisaussaat eine flache Bodenbearbeitung zum Einmischen des Zwischenfruchtaufwuchses erfolgen, dabei lassen sich gleichzeitig Gülle-/Gärrestgaben einarbeiten. Da oft über die optimale Saattiefe hinaus gearbeitet werden muss, ist auf eine ausreichende Rückverfestigung zu achten, damit die Maiskörner nach der Aussaat auf einem festen Saathorizont liegen.
Um auch in den Spuren eine ungestörte Pflanzenentwicklung zu gewährleisten, ist bei Mulchen, Bodenbearbeitung und insbesondere bei der Gülleausbringung auf eine ausreichende Abtrocknung bzw. eine gute Tragfähigkeit des Bodens zu achten.
Sofern mit Mulchen und Bodenbearbeitung eine eventuell vorhandene Altverunkrautung nicht ausreichend beseitigt werden kann, oder auch Zwischenfrüchte durchwachsen, ist zu klären, ob diese mit Herbizidmaßnahmen im Mais ausreichend erfasst werden können. Anderenfalls ist unter Umständen der Einsatz eines Totalherbizides empfehlenswert.
Über den Zwischenfruchtanbau können nach der Ernte der Vorfrucht verbliebene Nährstoffe und auch später mineralisierter Stickstoff konserviert und für die Folgefrucht nutzbar gemacht werden. In Abhängigkeit von der Zwischenfruchtart und dem Zeitpunkt der Einarbeitung sind dafür im Falle des Maisanbaus in der Düngebedarfsermittlung nach Vorgaben der Düngeverordnung bis zu 40 kg/ha Stickstoff zu berücksichtigen. Insbesondere bei üppigen Beständen und langjähriger organischer Düngung lassen sich die Ansätze für die N-Nachlieferung aber noch deutlich höher ansetzen.
(Folge 3-2020)